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    <title>Das Bundesarbeitsgericht - Sitzungsergebnisse -</title>
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    <description>Der oberste Gerichtshof für das Gebiet der Arbeitsgerichtsbarkeit</description>
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	<title>Das Bundesarbeitsgericht</title>
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          <item>
        <title>2 AZR 196/22</title>
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        <pubDate>Wed, 04 Nov 2026 23:00:00 +0200</pubDate>
        <dc:creator>Das Bundesarbeitsgericht</dc:creator>
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          <![CDATA[Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 1. März 2022 &#8211; 8 Sa 1092/20 &#8211; wird auf seine Kosten zurückgewiesen.]]>
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          <![CDATA[Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 1. März 2022 &#8211; 8 Sa 1092/20 &#8211; wird auf seine Kosten zurückgewiesen.]]>
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        <title>6 AZR 71/26</title>
        <link>https://www.bundesarbeitsgericht.de/sitzungsergebnis/6-azr-71-26/</link>
        <pubDate>Wed, 21 Oct 2026 22:00:00 +0200</pubDate>
        <dc:creator>Das Bundesarbeitsgericht</dc:creator>
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        <description>
          <![CDATA[1. Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg &#8211; Kammern Freiburg &#8211; vom 29. Oktober 2025 &#8211; 10 Sa 40/25 &#8211; wird zurückgewiesen.
2. Die Klägerin hat die Kosten der Revision zu tragen.]]>
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          <![CDATA[1. Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg &#8211; Kammern Freiburg &#8211; vom 29. Oktober 2025 &#8211; 10 Sa 40/25 &#8211; wird zurückgewiesen.
2. Die Klägerin hat die Kosten der Revision zu tragen.]]>
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          <item>
        <title>6 AZR 198/25</title>
        <link>https://www.bundesarbeitsgericht.de/sitzungsergebnis/6-azr-198-25/</link>
        <pubDate>Wed, 21 Oct 2026 22:00:00 +0200</pubDate>
        <dc:creator>Das Bundesarbeitsgericht</dc:creator>
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        <description>
          <![CDATA[1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 9. Juli 2025 &#8211; 4 SLa 501/24 &#8211; aufgehoben.
2. Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung &#8211; auch über die Kosten der Revision &#8211; an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.]]>
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          <![CDATA[1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 9. Juli 2025 &#8211; 4 SLa 501/24 &#8211; aufgehoben.
2. Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung &#8211; auch über die Kosten der Revision &#8211; an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.]]>
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                      </item>
          <item>
        <title>1 AZR 5/26</title>
        <link>https://www.bundesarbeitsgericht.de/sitzungsergebnis/1-azr-5-26/</link>
        <pubDate>Mon, 19 Oct 2026 22:00:00 +0200</pubDate>
        <dc:creator>Das Bundesarbeitsgericht</dc:creator>
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        <description>
          <![CDATA[1.	Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg &#8211; Kammern Freiburg &#8211; vom 	22. Dezember 2025 &#8211; 9 Sa 32/25 &#8211; wird zurückgewiesen.
2.	Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.]]>
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          <![CDATA[1.	Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg &#8211; Kammern Freiburg &#8211; vom 	22. Dezember 2025 &#8211; 9 Sa 32/25 &#8211; wird zurückgewiesen.
2.	Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.]]>
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          <item>
        <title>8 AZR 72/26</title>
        <link>https://www.bundesarbeitsgericht.de/sitzungsergebnis/8-azr-72-26/</link>
        <pubDate>Tue, 13 Oct 2026 22:00:00 +0200</pubDate>
        <dc:creator>Das Bundesarbeitsgericht</dc:creator>
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          <![CDATA[Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 6. November 2025 &#8211; 3 SLa 59/25 &#8211; wird zurückgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.]]>
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          <![CDATA[Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 6. November 2025 &#8211; 3 SLa 59/25 &#8211; wird zurückgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.]]>
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                      </item>
          <item>
        <title>7 AZR 62/25</title>
        <link>https://www.bundesarbeitsgericht.de/sitzungsergebnis/7-azr-62-25/</link>
        <pubDate>Tue, 06 Oct 2026 22:00:00 +0200</pubDate>
        <dc:creator>Das Bundesarbeitsgericht</dc:creator>
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        <description>
          <![CDATA[Auf die Revision der Beklagten wird &#8211; unter deren Zurückweisung im Übrigen &#8211; das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 13. Januar 2025 &#8211; 7 SLa 68/24 &#8211; aufgehoben, soweit es die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Braunschweig vom 8. Dezember 2023 &#8211; 4 Ca 237/23 &#8211; in Bezug auf die Klageanträge zu 2. und 3. zurückgewiesen hat.
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Braunschweig vom 8. Dezember 2023 &#8211; 4 Ca 237/23 &#8211; teilweise abgeändert, soweit es dem Feststellungsantrag zu 2. stattgegeben hat. Der Feststellungsantrag zu 2. wird abgewiesen.
Hinsichtlich des Klageantrags zu 3. wird die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung &#8211; auch über die Kosten der Revision &#8211; an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.]]>
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          <![CDATA[Auf die Revision der Beklagten wird &#8211; unter deren Zurückweisung im Übrigen &#8211; das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 13. Januar 2025 &#8211; 7 SLa 68/24 &#8211; aufgehoben, soweit es die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Braunschweig vom 8. Dezember 2023 &#8211; 4 Ca 237/23 &#8211; in Bezug auf die Klageanträge zu 2. und 3. zurückgewiesen hat.
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Braunschweig vom 8. Dezember 2023 &#8211; 4 Ca 237/23 &#8211; teilweise abgeändert, soweit es dem Feststellungsantrag zu 2. stattgegeben hat. Der Feststellungsantrag zu 2. wird abgewiesen.
Hinsichtlich des Klageantrags zu 3. wird die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung &#8211; auch über die Kosten der Revision &#8211; an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.]]>
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                      </item>
          <item>
        <title>7 AZR 61/25</title>
        <link>https://www.bundesarbeitsgericht.de/sitzungsergebnis/7-azr-61-25/</link>
        <pubDate>Tue, 06 Oct 2026 22:00:00 +0200</pubDate>
        <dc:creator>Das Bundesarbeitsgericht</dc:creator>
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          <![CDATA[Auf die Revision der Beklagten wird &#8211; unter deren Zurückweisung im Übrigen &#8211; das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 13. Januar 2025 &#8211; 7 SLa 67/24 &#8211; aufgehoben, soweit es die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Braunschweig vom 10. Januar 2024 &#8211; 4 Ca 301/23 &#8211; in Bezug auf die Klage zurückgewiesen hat.
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Braunschweig vom 10. Januar 2024 &#8211; 4 Ca 301/23 &#8211; teilweise abgeändert, soweit es dem Feststellungsantrag zu 2. stattgegeben hat. Der Feststellungsantrag zu 2. wird abgewiesen. 
Im Umfang der weiteren Aufhebung wird die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung &#8211; auch über die Kosten der Revision &#8211; an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.]]>
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          <![CDATA[Auf die Revision der Beklagten wird &#8211; unter deren Zurückweisung im Übrigen &#8211; das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 13. Januar 2025 &#8211; 7 SLa 67/24 &#8211; aufgehoben, soweit es die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Braunschweig vom 10. Januar 2024 &#8211; 4 Ca 301/23 &#8211; in Bezug auf die Klage zurückgewiesen hat.
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Braunschweig vom 10. Januar 2024 &#8211; 4 Ca 301/23 &#8211; teilweise abgeändert, soweit es dem Feststellungsantrag zu 2. stattgegeben hat. Der Feststellungsantrag zu 2. wird abgewiesen. 
Im Umfang der weiteren Aufhebung wird die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung &#8211; auch über die Kosten der Revision &#8211; an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.]]>
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                      </item>
          <item>
        <title>7 AZR 12/25</title>
        <link>https://www.bundesarbeitsgericht.de/sitzungsergebnis/7-azr-12-25/</link>
        <pubDate>Tue, 06 Oct 2026 22:00:00 +0200</pubDate>
        <dc:creator>Das Bundesarbeitsgericht</dc:creator>
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          <![CDATA[Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 9. Oktober 2024 &#8211; 8 Sa 797/23 &#8211; wird zurückgewiesen, soweit die Beklagte zur Zahlung von 4.312,31 Euro netto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 1. Juni 2023 für Mai 2023 verurteilt worden ist.
Im Übrigen wird auf die Revision der Beklagten das vorgenannte Urteil aufgehoben.
Insoweit wird die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung &#8211; auch über die Kosten der Revision &#8211; an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.]]>
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          <![CDATA[Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 9. Oktober 2024 &#8211; 8 Sa 797/23 &#8211; wird zurückgewiesen, soweit die Beklagte zur Zahlung von 4.312,31 Euro netto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 1. Juni 2023 für Mai 2023 verurteilt worden ist.
Im Übrigen wird auf die Revision der Beklagten das vorgenannte Urteil aufgehoben.
Insoweit wird die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung &#8211; auch über die Kosten der Revision &#8211; an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.]]>
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                      </item>
          <item>
        <title>7 AZR 11/25</title>
        <link>https://www.bundesarbeitsgericht.de/sitzungsergebnis/7-azr-11-25/</link>
        <pubDate>Tue, 06 Oct 2026 22:00:00 +0200</pubDate>
        <dc:creator>Das Bundesarbeitsgericht</dc:creator>
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        <description>
          <![CDATA[Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 24. Oktober 2024 &#8211; 3 Sa 638/23 &#8211; wird zurückgewiesen, soweit sie den mit der Widerklage geltend gemachten Feststellungsantrag betrifft.
Im Übrigen wird auf die Revision der Beklagten das vorgenannte Urteil aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung &#8211; auch über die Kosten der Revision &#8211; an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.]]>
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          <![CDATA[Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 24. Oktober 2024 &#8211; 3 Sa 638/23 &#8211; wird zurückgewiesen, soweit sie den mit der Widerklage geltend gemachten Feststellungsantrag betrifft.
Im Übrigen wird auf die Revision der Beklagten das vorgenannte Urteil aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung &#8211; auch über die Kosten der Revision &#8211; an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.]]>
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                      </item>
          <item>
        <title>9 AZR 133/25</title>
        <link>https://www.bundesarbeitsgericht.de/sitzungsergebnis/9-azr-133-25/</link>
        <pubDate>Mon, 05 Oct 2026 22:00:00 +0200</pubDate>
        <dc:creator>Das Bundesarbeitsgericht</dc:creator>
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          <![CDATA[1.	Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 13. Juni 2025 &#8211; 1 SLa 21/25 &#8211; 	wird zurückgewiesen.
2.	Die Klägerin hat die Kosten der Revision zu tragen.]]>
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          <![CDATA[1.	Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 13. Juni 2025 &#8211; 1 SLa 21/25 &#8211; 	wird zurückgewiesen.
2.	Die Klägerin hat die Kosten der Revision zu tragen.]]>
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                      </item>
          <item>
        <title>9 AZR 11/26</title>
        <link>https://www.bundesarbeitsgericht.de/sitzungsergebnis/9-azr-11-26/</link>
        <pubDate>Mon, 05 Oct 2026 22:00:00 +0200</pubDate>
        <dc:creator>Das Bundesarbeitsgericht</dc:creator>
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        <description>
          <![CDATA[1.	Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 26. August 2025
  	&#8211; 3 SLa 136/25 &#8211; im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, wie es ihre Berufung zurückgewiesen hat.
2.	Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Wesel vom 28. Januar 2025 &#8211; 2 Ca 1436/24 &#8211;  	dahin abgeändert, dass auch die Klage mit dem Feststellungsantrag abgewiesen wird.
3.	Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.]]>
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          <![CDATA[1.	Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 26. August 2025
  	&#8211; 3 SLa 136/25 &#8211; im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, wie es ihre Berufung zurückgewiesen hat.
2.	Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Wesel vom 28. Januar 2025 &#8211; 2 Ca 1436/24 &#8211;  	dahin abgeändert, dass auch die Klage mit dem Feststellungsantrag abgewiesen wird.
3.	Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.]]>
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                      </item>
          <item>
        <title>9 AZR 73/26</title>
        <link>https://www.bundesarbeitsgericht.de/sitzungsergebnis/9-azr-73-26/</link>
        <pubDate>Mon, 05 Oct 2026 22:00:00 +0200</pubDate>
        <dc:creator>Das Bundesarbeitsgericht</dc:creator>
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        <description>
          <![CDATA[1.	Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 12. Januar 2026
  	7 Sa 410/23   aufgehoben.
2.	Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung &#8211; auch über die Kosten des Revisionsverfahrens &#8211; an 	das Berufungsgericht zurückverwiesen.]]>
        </description>
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          <![CDATA[1.	Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 12. Januar 2026
  	7 Sa 410/23   aufgehoben.
2.	Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung &#8211; auch über die Kosten des Revisionsverfahrens &#8211; an 	das Berufungsgericht zurückverwiesen.]]>
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                      </item>
          <item>
        <title>10 AZR 217/25</title>
        <link>https://www.bundesarbeitsgericht.de/sitzungsergebnis/10-azr-217-25/</link>
        <pubDate>Tue, 29 Sep 2026 22:00:00 +0200</pubDate>
        <dc:creator>Das Bundesarbeitsgericht</dc:creator>
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        <description>
          <![CDATA[1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 150.617,31 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 2. Januar 2022 zu zahlen.
2. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.]]>
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          <![CDATA[1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 150.617,31 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 2. Januar 2022 zu zahlen.
2. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.]]>
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                      </item>
          <item>
        <title>10 AZR 62/26</title>
        <link>https://www.bundesarbeitsgericht.de/sitzungsergebnis/10-azr-62-26/</link>
        <pubDate>Tue, 29 Sep 2026 22:00:00 +0200</pubDate>
        <dc:creator>Das Bundesarbeitsgericht</dc:creator>
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        <description>
          <![CDATA[I. Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 8. Dezember 2025 &#8211; 2 SLa 266/24 &#8211; aufgehoben.
II. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Zwickau vom 8. August 2024 &#8211; 6 Ca 814/23 P &#8211; abgeändert:
1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.172,98 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 903,80 Euro seit dem 24. August 2023, aus 461,52 Euro seit dem 6. Februar 2024, aus 346,14 Euro seit dem 5. April 2024 und aus 461,52 Euro seit dem 9. August 2024 zu zahlen.
2. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 576,90 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 3. Dezember 2024 zu zahlen.
III. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.]]>
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          <![CDATA[I. Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 8. Dezember 2025 &#8211; 2 SLa 266/24 &#8211; aufgehoben.
II. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Zwickau vom 8. August 2024 &#8211; 6 Ca 814/23 P &#8211; abgeändert:
1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.172,98 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 903,80 Euro seit dem 24. August 2023, aus 461,52 Euro seit dem 6. Februar 2024, aus 346,14 Euro seit dem 5. April 2024 und aus 461,52 Euro seit dem 9. August 2024 zu zahlen.
2. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 576,90 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 3. Dezember 2024 zu zahlen.
III. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.]]>
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                      </item>
          <item>
        <title>5 AZR 3/26</title>
        <link>https://www.bundesarbeitsgericht.de/sitzungsergebnis/5-azr-3-26/</link>
        <pubDate>Tue, 29 Sep 2026 22:00:00 +0200</pubDate>
        <dc:creator>Das Bundesarbeitsgericht</dc:creator>
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          <![CDATA[I. Auf die Revision der Beklagten wird &#8211; unter ihrer Zurückweisung im Übrigen &#8211; das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg &#8211; Kammern Freiburg &#8211; vom 10. September 2025 &#8211; 10 Sa 17/25- teilweise aufgehoben.
II. Auf die Berufung der Beklagten wird &#8211; unter ihrer Zurückweisung im Übrigen &#8211; das Urteil des Arbeitsgerichts Karlsruhe vom 7. Februar 2025 &#8211; 10 Ca 311/24 &#8211; teilweise abgeändert und zur Klarstellung wie folgt neu gefasst:
1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger Mehrarbeitszuschläge für den Kalendermonat Mai 2024 iHv. weiteren 36,14 Euro brutto nebst Zinsen iHv. fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 18. Juni 2024 zu zahlen.
2. Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, die Urlaubsstunden des Klägers bei der Frage mitzuzählen, ob der Schwellenwert in § 2 Ziff. 5 des Mantelergänzungstarifvertrags für die gewerblichen Arbeitnehmer des Wach- und Sicherheitsgewerbes in Baden-Württemberg vom 9. Februar 2006, ab dem die Mehrarbeitszuschläge zu zahlen sind, überschritten wurde.
3. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
III. Von den Kosten erster und zweiter Instanz haben der Kläger 67 % und die Beklagte 33 % zu tragen. Die Kosten der Revision haben der Kläger zu 5 % und die Beklagte zu 95 % zu tragen.]]>
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          <![CDATA[I. Auf die Revision der Beklagten wird &#8211; unter ihrer Zurückweisung im Übrigen &#8211; das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg &#8211; Kammern Freiburg &#8211; vom 10. September 2025 &#8211; 10 Sa 17/25- teilweise aufgehoben.
II. Auf die Berufung der Beklagten wird &#8211; unter ihrer Zurückweisung im Übrigen &#8211; das Urteil des Arbeitsgerichts Karlsruhe vom 7. Februar 2025 &#8211; 10 Ca 311/24 &#8211; teilweise abgeändert und zur Klarstellung wie folgt neu gefasst:
1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger Mehrarbeitszuschläge für den Kalendermonat Mai 2024 iHv. weiteren 36,14 Euro brutto nebst Zinsen iHv. fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 18. Juni 2024 zu zahlen.
2. Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, die Urlaubsstunden des Klägers bei der Frage mitzuzählen, ob der Schwellenwert in § 2 Ziff. 5 des Mantelergänzungstarifvertrags für die gewerblichen Arbeitnehmer des Wach- und Sicherheitsgewerbes in Baden-Württemberg vom 9. Februar 2006, ab dem die Mehrarbeitszuschläge zu zahlen sind, überschritten wurde.
3. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
III. Von den Kosten erster und zweiter Instanz haben der Kläger 67 % und die Beklagte 33 % zu tragen. Die Kosten der Revision haben der Kläger zu 5 % und die Beklagte zu 95 % zu tragen.]]>
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                      </item>
          <item>
        <title>5 AZR 197/25</title>
        <link>https://www.bundesarbeitsgericht.de/sitzungsergebnis/5-azr-197-25/</link>
        <pubDate>Tue, 29 Sep 2026 22:00:00 +0200</pubDate>
        <dc:creator>Das Bundesarbeitsgericht</dc:creator>
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          <![CDATA[1. Auf die Revision der Beklagten wird &#8211; unter Zurückweisung der Revision des Klägers &#8211; das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 23. Juli 2025 &#8211; 2 Sa 18/23 &#8211; aufgehoben, soweit der Klage stattgegeben wurde. 
2. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 26. April 2023 &#8211; 23 Ca 1/23 &#8211; wird zurückgewiesen und das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 10. Juli 2024 &#8211; 23 Ca 214/23 &#8211; auf die Berufung der Beklagten unter Zurückweisung der Berufung des Klägers teilweise abgeändert und die Klage insgesamt abgewiesen.
3. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.]]>
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          <![CDATA[1. Auf die Revision der Beklagten wird &#8211; unter Zurückweisung der Revision des Klägers &#8211; das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 23. Juli 2025 &#8211; 2 Sa 18/23 &#8211; aufgehoben, soweit der Klage stattgegeben wurde. 
2. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 26. April 2023 &#8211; 23 Ca 1/23 &#8211; wird zurückgewiesen und das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 10. Juli 2024 &#8211; 23 Ca 214/23 &#8211; auf die Berufung der Beklagten unter Zurückweisung der Berufung des Klägers teilweise abgeändert und die Klage insgesamt abgewiesen.
3. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.]]>
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                      </item>
          <item>
        <title>3 AZR 70/26</title>
        <link>https://www.bundesarbeitsgericht.de/sitzungsergebnis/3-azr-70-26/</link>
        <pubDate>Mon, 28 Sep 2026 22:00:00 +0200</pubDate>
        <dc:creator>Das Bundesarbeitsgericht</dc:creator>
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          <![CDATA[Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 14. Januar 2026 &#8211; 12 SLa 490/25 &#8211; wird zurückgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.]]>
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          <![CDATA[Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 14. Januar 2026 &#8211; 12 SLa 490/25 &#8211; wird zurückgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.]]>
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                      </item>
          <item>
        <title>4 AZR 12/26</title>
        <link>https://www.bundesarbeitsgericht.de/sitzungsergebnis/4-azr-12-26/</link>
        <pubDate>Tue, 15 Sep 2026 22:00:00 +0200</pubDate>
        <dc:creator>Das Bundesarbeitsgericht</dc:creator>
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          <![CDATA[1. Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 4. Dezember 2025 &#8211; 4 SLa 214/24 &#8211; aufgehoben.
2. Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung &#8211; auch über die Kosten der Revision &#8211; an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.]]>
        </description>
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          <![CDATA[1. Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 4. Dezember 2025 &#8211; 4 SLa 214/24 &#8211; aufgehoben.
2. Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung &#8211; auch über die Kosten der Revision &#8211; an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.]]>
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                      </item>
          <item>
        <title>4 AZR 199/25</title>
        <link>https://www.bundesarbeitsgericht.de/sitzungsergebnis/4-azr-199-25/</link>
        <pubDate>Tue, 15 Sep 2026 22:00:00 +0200</pubDate>
        <dc:creator>Das Bundesarbeitsgericht</dc:creator>
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          <![CDATA[1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 23. September 2025 &#8211; 3 SLa 123/24 &#8211; wird zurückgewiesen.
2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.]]>
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          <![CDATA[1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 23. September 2025 &#8211; 3 SLa 123/24 &#8211; wird zurückgewiesen.
2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.]]>
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          <item>
        <title>4 AZR 141/25</title>
        <link>https://www.bundesarbeitsgericht.de/sitzungsergebnis/4-azr-141-25/</link>
        <pubDate>Tue, 15 Sep 2026 22:00:00 +0200</pubDate>
        <dc:creator>Das Bundesarbeitsgericht</dc:creator>
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          <![CDATA[1. Auf die Revision der Klägerin wird &#8211; unter deren Zurückweisung im Übrigen &#8211; das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg &#8211; Kammern Mannheim &#8211; vom 26. Juni 2025 &#8211; 14 Sa 56/24 &#8211; im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als das Landesarbeitsgericht über die Klage unter dem Gesichtspunkt des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes entschieden hat.
2. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung &#8211; auch über die Kosten der Revision &#8211; an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.]]>
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          <![CDATA[1. Auf die Revision der Klägerin wird &#8211; unter deren Zurückweisung im Übrigen &#8211; das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg &#8211; Kammern Mannheim &#8211; vom 26. Juni 2025 &#8211; 14 Sa 56/24 &#8211; im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als das Landesarbeitsgericht über die Klage unter dem Gesichtspunkt des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes entschieden hat.
2. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung &#8211; auch über die Kosten der Revision &#8211; an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.]]>
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          <item>
        <title>2 AZR 2/26</title>
        <link>https://www.bundesarbeitsgericht.de/sitzungsergebnis/2-azr-2-26/</link>
        <pubDate>Wed, 09 Sep 2026 22:00:00 +0200</pubDate>
        <dc:creator>Das Bundesarbeitsgericht</dc:creator>
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          <![CDATA[Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 7. November 2025 &#8211; 10 SLa 336/25 &#8211; wird auf seine Kosten zurückgewiesen.]]>
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          <![CDATA[Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 7. November 2025 &#8211; 10 SLa 336/25 &#8211; wird auf seine Kosten zurückgewiesen.]]>
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                      </item>
          <item>
        <title>2 AZR 13/26</title>
        <link>https://www.bundesarbeitsgericht.de/sitzungsergebnis/2-azr-13-26/</link>
        <pubDate>Wed, 09 Sep 2026 22:00:00 +0200</pubDate>
        <dc:creator>Das Bundesarbeitsgericht</dc:creator>
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          <![CDATA[1. Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 19. Dezember 2025 &#8211; 17 SLa 430/25 &#8211; aufgehoben.
2. Die Berufung der Klägerin gegen das Schlussurteil des Arbeitsgerichts Oldenburg vom 8. April 2025 &#8211; 5 Ca 426/24 &#8211; wird zurückgewiesen.
3. Die Klägerin hat die Kosten der Berufung und der Revision zu tragen.]]>
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          <![CDATA[1. Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 19. Dezember 2025 &#8211; 17 SLa 430/25 &#8211; aufgehoben.
2. Die Berufung der Klägerin gegen das Schlussurteil des Arbeitsgerichts Oldenburg vom 8. April 2025 &#8211; 5 Ca 426/24 &#8211; wird zurückgewiesen.
3. Die Klägerin hat die Kosten der Berufung und der Revision zu tragen.]]>
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          <item>
        <title>2 AZR 192/25</title>
        <link>https://www.bundesarbeitsgericht.de/sitzungsergebnis/2-azr-192-25/</link>
        <pubDate>Wed, 09 Sep 2026 22:00:00 +0200</pubDate>
        <dc:creator>Das Bundesarbeitsgericht</dc:creator>
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          <![CDATA[Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 20. August 2025 &#8211; 10 SLa 2/25 &#8211; wird auf seine Kosten zurückgewiesen.]]>
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          <![CDATA[Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 20. August 2025 &#8211; 10 SLa 2/25 &#8211; wird auf seine Kosten zurückgewiesen.]]>
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        <title>8 AZR 92/26</title>
        <link>https://www.bundesarbeitsgericht.de/sitzungsergebnis/8-azr-92-26/</link>
        <pubDate>Wed, 09 Sep 2026 22:00:00 +0200</pubDate>
        <dc:creator>Das Bundesarbeitsgericht</dc:creator>
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          <![CDATA[Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 14. Januar 2026 &#8211; 8 SLa 74/24 &#8211; aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung &#8211; auch über die Kosten der Revision &#8211; zurückverwiesen.]]>
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          <![CDATA[Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 14. Januar 2026 &#8211; 8 SLa 74/24 &#8211; aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung &#8211; auch über die Kosten der Revision &#8211; zurückverwiesen.]]>
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                      </item>
          <item>
        <title>8 AZR 153/25</title>
        <link>https://www.bundesarbeitsgericht.de/sitzungsergebnis/8-azr-153-25/</link>
        <pubDate>Wed, 09 Sep 2026 22:00:00 +0200</pubDate>
        <dc:creator>Das Bundesarbeitsgericht</dc:creator>
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          <![CDATA[Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 25. März 2025 &#8211; 15 Sa 420/23 &#8211; wird zurückgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.]]>
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          <![CDATA[Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 25. März 2025 &#8211; 15 Sa 420/23 &#8211; wird zurückgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.]]>
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